Fragen und Antworten zu Themen rund um unsere Dienstleistungsangebote

Hier finden Sie unsere Antworten auf Ihre Fragen zu den Themen Umzug, Haushaltsauflösung und Möbellift mieten. Wir ergänzen diese Seite stetig mit neuen Anliegen. Sollten dennoch Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns gern über den WhatsApp-Button auf unserer Homepage oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

FAQ Kategories
  • Alle anzeigen
  • Allgemein
  • Möbellift mieten
  • Haushaltsauflösungen
  • Umzüge

Häufige Fragen zur Haushaltsauflösung

Sie können das Halteverbot selbst beantragen. Allerdings ist es in Eigenregie deutlich aufwendiger als wenn wir diese Aufgabe für Sie übernehmen. Wir führen die Beantragung regelmäßig für unsere Kunden durch, sind demnach geübt und benötigen dafür nur ein Minimum an Zeit.

Mit der offiziellen Beantragung der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde und das fristgerechte Aufstellen der Halteverbotsschilder haben Sie das Recht, falsch parkende Fahrzeuge am Einsatztag abschleppen zu lassen.

Die Gesamtkosten für das Einrichten einer Halteverbotszone setzen sich aus mehreren Posten zusammen und können regional variieren:

  • Die behördliche Genehmigung kostet zwischen 12 und 40 Euro.
  • Die Miete für Schilder liegt bei 3 bis 15 Euro pro Tag (plus Kaution von bis zu 100 Euro).
  • Der Aufstellservice wird mit 60 bis 140 Euro in Rechnung gestellt.

Damit das Halteverbot termingerecht an Ihrem Umzugstag gilt, sollten Sie es spätestens 2-3 Wochen vorher beantragen. Der zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen dann alle weiteren Schritte erklären. Zum Beispiel wo Sie die notwendigen Schilder bekommen und wann Sie diese vor Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufstellen müssen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen. Tipp: Wir von BORK Umzüge haben eine Genehmigung der Stadt Frankfurt (Oder) und erledigen das in Eigenregie.

Das Halteverbot gilt nur für eine Straßenseite. Wenn Sie in einer engen Gasse wohnen, empfiehlt es sich, ein Halteverbot für beide Straßenseiten zu beantragen.

Ja, wir bieten Ihnen eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung an und erstellen anschließend ein unverbindliches Angebot.

Sie können bei uns bequem per Überweisung oder in bar zahlen. Selbstverständlich erhalten Sie für jeden Auftrag eine Rechnung.

Bitte informieren Sie uns mindestens 48 Stunden im Voraus, wenn Sie einen bestätigten Termin nicht wahrnehmen können, um mögliche Stornokosten zu vermeiden.

Ja, wir führen auch Umzüge und Haushaltsauflösungen in Brandenburg, Berlin und deutschlandweit durch. Sprechen Sie uns einfach an.

Bei uns beträgt die Mindestmietdauer 2 h. Pro Stunde berechnen wir 99 Euro und ab der zweiten Stunde erfolgt die Abrechnung im Minutentakt.

Nein. Wenn Sie einen Möbellift bei uns mieten, stellen wir gleichzeitig auch einen Bediener zur Verfügung. Aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen ist es nicht erlaubt, dass der Möbellift von einer fremden Person bedient wird.

Für die Anfahrt innerhalb von Frankfurt/Oder fallen keine Kosten an. Für Anfahrten außerhalb von Frankfurt/Oder berechnen wir 1 € pro Kilometer.

Vor allem in Städten oder dicht bebauten Wohngebieten sind Parkplätze knapp. Daher sollten Sie in diesen Fällen eine Halteverbotszone beantragen.

Unser Möbellift hat eine Auszugslänge von 21 m und kann bis zum 5. Stock eines Altbaus oder Mehrfamilienhauses eingesetzt werden.

Der Aufstellort muss ausreichend Platz bieten (ca. 2,5 m Breite und 6 m Länge) und darf keine überhängenden Bäume oder Balkone haben. Gern beraten wir Sie vorab telefonisch oder vor Ort.

Nein, Sie müssen bei uns keine Kaution für den Möbellift hinterlegen, da er nur mit Bediener gemietet werden kann. 

Wir verstehen gut, dass bei einer Haushaltsauflösung oft auch Gegenstände dabei sind, die potenziell noch einen Wert haben. Unsere Angebote beinhalten jedoch keine Wertanrechnung, da wir uns auf eine schnelle und transparente Komplettabwicklung spezialisiert haben. Wenn Sie einzelne wertvolle Stücke haben, die Sie separat veräußern möchten, geben wir Ihnen gerne Tipps oder Kontakte zu passenden Ankaufstellen oder karitativen Einrichtungen.

Abhängig von der Auftragslage grundsätzlich ja. Normalerweise können wir nach Auftragsbestätigung bevorstehende Haushaltsauflösungen innerhalb von 48 bis 72 Stunden durchführen.

Abhängig vom Umfang dauert eine Haushaltsauflösung 4 bis 8 Stunden.

Nicht zwingend. Wenn gewünscht, können wir die Auflösung des Haushaltes auch in Ihrer Abwesenheit durchführen – z. B. mit Schlüsselübergabe oder in Abstimmung mit einer Vertrauensperson.

Ja, auf Wunsch organisieren wir auch eine gründliche Endreinigung, z. B. für Wohnungsübergaben oder Immobilienverkäufe.

Ja, das ist abhängig von unserer aktuellen Auftragslage. Aber normalerweise können wir nach Auftragsbestätigung bevorstehende Umzüge innerhalb von 48 bis 72 Stunden durchführen.

Ja, wir führen Umzüge auch samstags, sonntags und an Feiertagen durch.

Nein. Wenn kein Aufzug vorhanden ist, dann kommt unser mobiler Möbellift zum Einsatz.

Wie lange ein Umzug dauert, hängt unter anderem davon ab, wie viel Inventar umziehen soll. Mit allem drum und dran sind wir aber meisten innerhalb von zwei bis sechs Stunden fertig.

Eine Parkplatzabsperrung ist nur dann notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugstransportes NICHT störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das bedeutet, Sie müssen eine Parkplatzsperrung für Ihren Umzug beantragen, wenn der Umzugstransport für Ihren Umzug in einem Bereich stehen muss, wo  

  • ein Halte- oder Parkverbot gilt.
  • das Parken nur bedingt erlaubt ist: Bewohnerparkplätze, Kurzzeitparkzonen, Behindertenparkplätze, …
  • sich eine Fußgängerzone oder ein Seitenstreifen befindet.
  • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert werden würde.